29. April 2024

Der Konservative Aufbruch in der CSU fordert von der Bayerischen Staatsregierung eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen!

Ein Beitrag von Dr. Thomas Jahn 

Die „Corona-Zeit“ muss politisch und juristisch aufgearbeitet werden. Ein erster Schritt zur juristischen Aufarbeitung wäre ein Gesetz für eine allgemeine Amnestie nach dem Vorbild Sloweniens.

Wie seit Ende März 2024 bekannt ist, handelt es sich bei dem brisanten Komplex der sogenannten „RKI-Files“ um mehr als 200 schriftliche Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI). Die von Januar 2020 bis April 2021 erstellten Protokolle umfassen mehr als 2.000, zunächst geheim gehaltene Seiten, die erst von dem Internetmagazin „Multipolar“ unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz frei geklagt werden mussten. Die Protokolle sind auf den Internetseiten von „Multipolar“ seit Ende März 2024 abrufbar. Der Prozess gegen das RKI vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Herausgabe der vollständigen Akten geht allerdings weiter, weil mindestens 1.000 Seiten durch das RKI geschwärzt wurden.

Wie auch das ZDF und verschiedene Tageszeitungen berichteten, enthalten die von „Multipolar“ veröffentlichten Protokolle tatsächlich völlig neue und besonders wichtige Erkenntnisse, die die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung der „Corona-Maßnahmen“ gerechtfertigt erscheinen lassen:

Zu den FFP2-Masken heißt es im RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020, dass es keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes gebe. Die Bundesregierungen Merkel und Scholz sowie die Länderregierungen hielten dennoch am Maskenzwang fest, obwohl das RKI in 13 verschiedenen Einträgen bis April 2021 immer wieder zu dem Schluss kam, dass es keine fachliche Grundlage für eine Empfehlung gibt, der gesamten Bevölkerung die ständige Verwendung von medizinischen FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Restaurants, am Arbeitsplatz oder sogar in Außenbereichen vorzuschreiben. 

Das RKI sprach sich am 05. März 2021 auch gegen Privilegien beim Nachweis des Impfstatus aus. Weiter heißt es in den Protokollen im Zusammenhang mit den Impfstoffen: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.“ Das RKI hätte diese Empfehlung nicht ausgesprochen, wenn es von den teils gravierenden Nebenwirkungen der mRNA-Impfungen nicht gewusst hätte. Trotz dieser internen Warnung des RKI propagierten die Bundesregierung, die Länderchefs und zahllose Politiker die mRNA-Impfung als wichtigste „Waffe“ im Kampf gegen Corona. Bereits Mitte September 2021 wurde mit den sogenannten „3G- oder 2G-Regeln“ (geimpft, genesen, getestet) ein faktischer Impfzwang eingeführt. Die damals neu gewählte linke Bundesregierung trommelte trotz gegenteiliger Ankündigungen im Wahlkampf plötzlich für eine allgemeine Impfpflicht, die leider auch von Politikern in CDU und CSU gefordert wurde.

Zum Thema Schulschließungen stellte das RKI laut Sitzungsprotokoll vom 09.12.2020 folgendes fest: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das Zeigen auch andere Länder.“ Beim anschließenden Bund-Länder-Gipfel unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vier Tage später aber beschlossen, die Präsenzpflicht an Schulen auszusetzen und diese „grundsätzlich“ zu schließen.

Als Basisbewegung in der CSU fordern wir, dass nicht nur das RKI, sondern auch die zuständigen bayerischen Behörden und Ministerien zu einer vollständigen Offenlegung der Akten sowie der Kommunikation mit wissenschaftlichen Fachgremien verpflichtet werden, damit die damaligen Erkenntnisse, die anschließend zu den oben beschriebenen Corona-Maßnahmen geführt haben, transparent gemacht werden können.

„Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, was die verantwortlichen Politiker damals tatsächlich wussten und was sie zu ihren Entscheidungen veranlasst hatte, die in so gravierender Weise in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen hatten,“ fordert der 1. Landessprecher des Konservativen Aufbruchs, CSU-Stadtrat und Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn.

Auch nahezu alle Gerichte machten sich die vermeintliche Sichtweise des RKI unkritisch zu eigen. Anderslautende Beweisanträge zu den Gefahren der Infektion und der Wirksamkeit der Maßnahmen wurden in aller Regel abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgerichts sah in seiner Entscheidung vom 30. November 2021 in Sachen „Bundesnotbremse“ die massiven Eingriffe in mehrere Grundrechte als verhältnismäßig, insbesondere als erforderlich an, weil das RKI angeblich die Gefährdungslage der Bevölkerung im Zeitraum des Inkrafttretens der Maßnahmen für sehr hoch eingeschätzt habe. Die Einschätzungen des RKI zur Gefährdung von Leben und Gesundheit sowie der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems hätten auf angeblich „tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen“ beruht, so das Bundesverfassungsgericht. Mit den „RKI-Files“ liegen nun aber wirklich neue Tatsachen vor, die die damals getroffenen Maßnahmen juristisch weder für erforderlich noch als geeignet erscheinen lassen:

„Das Prozessrecht sieht für solche Fälle das Recht auf Wiederaufnahme vor, auch wenn das jeweilige Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen wurde. Zehntausende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren waren Corona-bedingt allein in Bayern anhängig. Grundlage einer Verurteilung waren in den meisten Fällen Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Vor allem Gastwirte wurden zu hohen, teils fünfstelligen Strafzahlungen verurteilt. Die juristischen Erfolgschancen auf Wiederaufnahme dieser Verfahren dürften in zahlreichen Fällen gut ausfallen. Die Justiz wäre auf Jahre hinaus mit einer Prozesslawine überfordert. Die adäquate Antwort des Rechtsstaats kann daher nur in einem Gesetzt für eine bundesweite Generalamnestie nach dem bisherigen Vorbild Sloweniens bestehen,“ so Dr. Thomas Jahn.

Als Konservativer Aufbruch fordern wir, dass sich das Amnestiegesetz auf alle Ordnungswidrigkeitenverfahren erstrecken muss, die wegen Verstößen gegen Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gegen unbescholtene Bürger angestrengt wurden. Alle darauf basierenden Bescheide und Urteile wären aufzuheben. Verhängte Bußgelder müssten zurückgezahlt werden. Die Amnestie muss aber auch alle Strafverfahren erfassen, die gegen Wissenschaftler, Ärzte, Beamte, Richter oder ganz normale Bürger angestrengt wurden, weil sie mit ähnlichen Argumenten wie in den RKI-Files dokumentiert, Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen geleistet und dabei uneigennützig und nach bestem Wissen und Gewissen das Wohl anderer Menschen im Blick hatten.

„Die generelle Aufhebung dieser Urteile wäre der erste Schritt zur notwendigen Aufarbeitung der Corona-Pandemie und würde auch eine befreiende, gesellschaftlich wichtige Debatte befeuern,“ so die 2. Landessprecherin Juliane Ried.

Im Zweifel für die Meinungsfreiheit!

Die RKI-Files bieten die Chance, den wichtigen freiheitlichen Meinungspluralismus wieder zu stärken, um Diskussionen endlich wieder auf der Basis von Fakten und Argumenten zu ermöglichen. Die autoritäre Corona-Zeit muss aufgearbeitet werden!

29.04.2024, Ende der Pressemitteilung.

Über den Konservativen Aufbruch:

Der Konservative Aufbruch (KA) wurde im Juni 2014 in Nürnberg von CSU-Mitgliedern gegründet. In unserem Gründungsmanifest setzen wir uns für eine Politikwende auf christlich-freiheitlicher Basis mit einer klaren Abkehr von rot-grünen Politikansätzen ein. Mit etwa 1.000 Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied der CSU oder einer ihrer Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise sind, vertreten wir die Interessen der wertkonservativen und wirtschaftsliberalen CSU-Mitglieder.